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Beitrag vom 14.10.2018
Für die Streichung von § 219a StGB. LandesFrauenRat Berlin e.V. lädt am 18. November 2019 ein zum Gespräch mit Lisa Wernicke, Medical Students for Choice. Margherita von Brentano Preisverleihung am 15. November 2019
AVIVA-Redaktion
Chronik einer frauenfeindlichen Gesetzgebung im 21. Jahrhundert und Verurteilung zweier Ärztinnen am 14. Juni 2019: Das Eckpunktepapier zur "Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten" der Bundesregierung ist ein Schlag ins Gesicht aller Frauen. Die Ärztin Kristina Hänel hatte auf ihrer Webseite über einen legalen Schwangerschaftsabbruch informiert. Laut §219a StGB wird das als "Werbung" gehandelt. Hintergründe und Stimmen zum Urteil zur Reform des Paragraphen 219a gegen die Frauen und gegen die Gynäkologinnen Dr. Kristina Hänel, Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer
Zum Hintergrund
Dr. Hänel wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt und am 24. November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu 40 Tagessätzen à 150 € verurteilt. Das nahm sie nicht hin und legte Revision am Landgericht Gießen ein. Mit ihrer Berufung ist sie am 14. Oktober 2018 vor dem Landgericht Gießen gescheitert. Umsonst. Am 14. Dezember 2018 kam das lang erwartete Urteil - und es ist deprimierend.
Das Recht auf Information ist elementar, von "Werbung" kann keine Rede sein.
"Selbst wenn wir Frauen zu Analphabetinnen machten und sie damit von Informationen fernhielten - damit würden wir kein ungeborenes Leben schützen. Ungeborenes Leben lässt sich nur mit den Frauen schützen, nicht gegen sie." (Kristina Hänel auf ihrer Twitter-Seite)
Auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert die Abschaffung des Paragraphen und legte im Januar 2019 einen entsprechenden Regelungsvorschlag vor.
NEWS + CHRONIK
Berlins Gesundheits- und Gleichstellungssenatorin Dilek Kolat bekräftigte in ihrer Rede ihre Forderung nach einer kompletten Streichung des Paragrafen 219a: "Ziel muss sein, den Paragrafen 219a komplett zu streichen"Auch TERRE DES FEMMES kritisiert den Kompromissvorschlag der Bundesregierung zum Paragraphen 219a scharf und fordert seine bedingungslose Abschaffung.Aktuelle Infos unter:Kristina Hänel bei Twitter:
twitter.com/haenel_khUnterstützungDas
Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, ein breites Bündnis aus Beratungsstellen, verschiedenen feministischen und allgemeinpolitischen Gruppen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien sowie Einzelpersonen, lädt Interessierte zu
Bündnistreffen ein.
Mehr Infos und Kontakt unter:www.sexuelle-selbstbestimmung.de und
www.twitter.com/prochoice_deEntwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung von § 219a StGVom 10.10.2018:
dip21.bundestag.deVom 02.03.2018:
dip21.bundestag.deAVIVA-Beitrag vom 27.11.2017Das Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 24. November 2017 gegen die Ärztin Dr. Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen Paragraph 219 ist ein Skandal.
Zum Hintergrund:Auf ihrer Homepage hatte die Fachärztin für Allgemeinmedizin juristische und medizinische Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen bereitgestellt und darüber informiert, dass sie diese auch durchführen würde.
Seit mehr als zehn Jahren wurde sie wiederholt von Abtreibungsgegnern, u.a. der "INITIATIVE NIE WIEDER e.V." wegen Werbens für den Abbruch einer Schwangerschaft (§219a StGB) angezeigt.
Dr. Kristina Hänel arbeitet seit 1981 als approbierte Ärztin. Auf ihrer Homepage (www.kristinahaenel.de) beschreibt sie ihr Spektrum wie folgt: "Mit großem Engagement und persönlichem Einsatz beschäftige ich mich mit den Themen Frauengesundheit, Sexualität, Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt und Schwangerschaftsabbruch. Frauen in Notlagen adäquate medizinische und psychosoziale Betreuung zu bieten ist meine Berufung. Ich bin engagierte Notärztin im Rettungsdienst. In der Allgemeinmedizin verfolge ich einen ganzheitlichen Ansatz, der jeden Menschen in seiner körperlichen, seelischen und sozialen Gesamtheit sieht."Genau dafür soll sie nun bestraft werden. Abtreibungsgegner*innen haben sie angezeigt und mit ihrer Anzeige Erfolg gehabt. Im Jahr 2017 wird an deutschen Gerichten noch immer Recht gesprochen auf Grundlage von Paragraphen und Gesetzen, die 1933 von Nazis eingeführt wurden. Und die im absoluten Gegensatz zu Artikel 3 des Grundgesetzes stehen, wonach Frauen und Männer gleichberechtigt sein sollen…
Frauen, die sich bei einer ungeplanten und unerwünschten Schwangerschaft nicht informieren dürfen, werden wieder einmal in die Grauzone abgeschoben. Die Selbstbestimmung von Frauen über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das mit diesem Urteil mit Füßen getreten wurde. Genau 46 Jahre (!) nach der öffentlichen Aktion gegen den Paragraphen 218 "Wir haben abgetrieben!", initiiert von der Feministin und späteren Gründerin der Emma, Alice Schwarzer, scheint es, als seien alle Kämpfe der Frauen umsonst gewesen.
Die PetitionIm Oktober 2017 startete Kristina Hänel ihre Petition auf Change.org. Dazu
Campaignerin Annika Heintz, Change.org Deutschland, die Kristina Hänel ins Gericht begleitet hatte:"Seitdem haben wir sie bei der Mobilisierung unterstützt, Presseanfragen für sie verwaltet, Kampagnenvideos gebastelt und natürlich waren wir auch auf einer persönlichen Ebene für sie da.
Die Kampagne hätte mit einem Freispruch schnell vorbei sein können, aber die Verurteilung ist für uns noch mehr Anlass nicht loszulassen und Kristina bis zum Ende ihrer Kampagne zu begleiten. Wir sind darauf eingestellt, dass es auch Jahre dauern könnte."Dr. Kristina Hänel ist dennoch hoffnungsvoll gestimmt: "Dank Change.org und dank diesen jetzt knapp 120.000 Stimmen ist es mir gelungen das Schweigen zu brechen. Und das war der Beginn dessen was jetzt passiert. Wir werden das Informationsrecht für Frauen erreichen!"Kristina Hänel weiter: "Ich bin für das Recht von Frauen, sich im Internet über angebotene Leistungen von Ärzten und Ärztinnen zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Informationsrecht ist ein Menschenrecht. Der §219a behindert dieses Recht.
Bitte unterstützen Sie meine Petition."Kristina Hänel bei ihrer Kampagne für ein "Informationsrecht für Frauen zum Thema Schwangerschaftsabbruch" auf Change.org unterstützen:www.change.orgKristina Hänel nach dem Urteil:www.change.orgwww.facebook.comUnterstützerInnenDas Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ist ein breites Bündnis aus Beratungsstellen, verschiedener feministischer und allgemeinpolitischer Gruppen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien sowie Einzelpersonen. Gegründet wurde es 2012 und organisiert seither Proteste gegen den jährlich stattfindenden, bundesweiten "Marsch für das Leben" (vormals "1000-Kreuze-Marsch").
Mehr Infos und Initiativen unter:www.sexuelle-selbstbestimmung.de und
www.twitter.com/prochoice_deSocial Media #wegmit219a #sexuelleselbstbestimmung:
www.facebook.com/PRO.FamilienplanungMarsch für das Leben? What the Fuck @1000KreuzeWTF:
www.facebook.com/1000KreuzeWTFMedical Students for Choice Berlin:
msfcberlin.comWeiterlesen auf AVIVA-Berlin:Kristina Hänel - Das Politische ist persönlich. Tagebuch einer »Abtreibungsärztin«Kristina Hänel dokumentiert in ihrem Tagebuch, wie die Anklage gemäß §219a StGB sie dazu brachte, der frauenfeindlichen und veralteten Gesetzgebung den Kampf anzusagen. Sie ging an die Öffentlichkeit und trägt mit ihrem Buch einen wesentlichen Teil zur Diskussion um das Recht auf Information und auf Selbstbestimmung bei. (2019)
Pro-Choice geht weiter Kundgebung gegen die Illegalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen am 29. Mai 2018 von 16:30 - 18:30 Uhr vor dem Gesundheitsministerium/Friedrichstraße 108Irland wählt Pro-Choice, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung fordert: Weg mit 219a! Gewalt gegen Ärzt*innen und hilfesuchende Frauen nimmt zu. Infos und Hinweise zu Initiativen sowie zur Unterzeichnung der Bündniserklärung gibt es hier auf AVIVA-Berlin. (27.05.2018)
Quellen: Change.org Deutschland, Homepage Kristina Hänel, AVIVA-Berlin, Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung